Kostenübernahme

Liebe Klient/-innen,

liebe Angehörige,


wir möchten Sie hier über die Berechnung der Gebühren für Privatpatient/-innen und Beihilfeberechtigten informieren.


Wie ist der Ablauf?

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels und der Anzahl der Behandlungen.
Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.

Wie werden die Gebühren berechnet?
Wir richten uns nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) sowie den Richtlinien unseres Verbandes DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten) und orientieren uns ebenfalls an dem vdek-Satz der uns von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben ist. Das bedeutet die Höhe des Honorars der Privatversicherten steht im direkten Zusammenhang mit der Vergütungshöhe der gesetzlichen Krankenkassen. In den letzten zwei Jahren wurde die Vergütung der ergotherapeutischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in 3 Stufen angepasst, was sich natürlich auch auf die Berechnung der Privatpatienten-Tarife auswirkt.
Zahlt die Beihilfe auch bei Ergotherapie?
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe  versichert sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Was passiert, wenn die private Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenkassen, die Erstattungsbeträge zu kürzen. Wir bitten Sie, in so einem Fall, schriftlich Einspruch zu erheben und auf die Einhaltung der vertraglichen Regelung zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln kann.
Unsere Bitte an Sie!
Leider sind wir aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingen,- Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen. Bitte klären Sie aus diesem Grund im Vorfeld die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle damit Sie vor Beginn der Behandlung genau darüber informiert sind, was von Ihrer Kasse übernommen wird.
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