Wissenswertes - gesetzlich versichert

Wissenswertes - gesetzlich versichert

Ihr Weg zur Ergotherapie?

Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eine notwendige Verordnung für die Ergotherapie bekommen Sie in der Regel von Ihrem zuständigen Arzt oder Ihrer Ärztin. Dabei kann es sich um den Hausarzt/die Hausärztin oder um einen Facharzt/eine Fachärztin handeln. 

Beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten maximal 28 Tage, ab Ausstellungsdatum, gültig ist.
Kosten und Zahlung?
 Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ab dem 18. Lebensjahr sind Sie verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen. Die Zuzahlung für den Versicherten beträgt 10,00 € Verordnungs-blattgebühr plus 10% der Behandlungskosten pro Verordnung. Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und wird dann ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Befreiung von der Zuzahlung?
Folgende Personengruppen sind von der Zuzahlungsregelung grundsätzlich nicht betroffen: 
- Patienten mit Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse
- Privatpatienten
- Versicherte der freien Heilfürsorge
- Unfallverletzte (BG, Gemeindeunfallversicherung)
- Postbeamtenkasse A
- Patienten unter 18 Jahren

(Um zu erfahren, wie eine Befreiung von der Zuzahlung erwirkt werden kann, informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die genauen Bedingungen.)


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